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Zusatz zu den Liefer und Zahlungsbedingungen Stand März 2002 für die Belieferung von Non Press- Produkten an Tabakfachgeschäfte:
1. Für presseähnliche Produkte (mit einem Mutteropjekt) und Schnelldreher, die ausschließlich über das Pressegrosso angeboten werden, gelten folgende Bestimmungen:
- Das Produkte muß den Bestimmungen des Monopolgesetzes entsprechen
- Dispositionsrecht des Grossisten
- logistische Abwicklung (Lieferung, Remissionsabwicklung) wie bei Presseprodukten entsprechen den Liefer- und Zahlungsbedingungen
- volles Remissionsrecht
- Verrechnung und Zahlung:
Grundsätzlich wie in den Liefer- und Zahlungsbedingungen festgehalten, jedoch Abrechnung nach erfolgtem Remissionsaufruf, wobei die Frühremission dem EH nicht vor Remissionsaufruf gutgeschrieben wird und die Nachlieferung (Nachbestellung) sofort (nächste Rechnung) belastet wird.
2. Für Non Press- Produkte, die dem Punkt 1 nicht entsprechen:
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Die Produkte müssen den Bestimmungen der Monopolverwlatung entsprechen, wie oben.
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Lieferung nur gegen Bestellung des Einzelhändlers, wobei im Einzelfall vom Grossisten angekündigt wird, ob das Produkt in Festabnahme oder Remissionsrecht geliefert wird. Für Produkte, für die ein Remisssionsrecht gewährt wird, kann die Zustimmung vom Einzelhandel auch in einer generellen Abfrage erfolgen.
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Handelsübliche Konditionen
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logistische Abwicklung (Lieferung, Remissionsabwicklung) wie bei Presseprodukten entsprechen den Liefer- und Zahlungsbedingungen
3. Für Foof-Produkte gelten folgende Konditionen:
- Produkte, die den Bestimmuingen der Monopolverwaltung entsprechen
- Lieferung nur nach Bestellung des Einzelhändlers
- Handelsübliche Konditionen
- gesicherte Zustellung (Nicht im Zuge der Nachtzustellung)
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